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Holen Sie sich die GBAO-Genehmigung, um das Pamir-Gebiet in Tadschikistan zu besuchen

Last updated: 23. März 2024 07:24

Reiseführer: Erhalt der GBAO-Genehmigung (und des Tadschikistan-Visums)

Überblick:

Der Autonome Bezirk Berg-Badachschan (GBAO) umfasst fast 45 Prozent der Landesfläche Tadschikistans und umfasst das berühmte Pamir-Gebirge. Diese Region ist eine besondere Grenzzone, für deren Durchreise eine spezielle Genehmigung, die sogenannte GBAO-Genehmigung, erforderlich ist.

Zweck der GBAO-Genehmigung:

Die GBAO-Genehmigung, die seit 2004 vom Department of Visa and Registration of Foreign Citizens (OVIR) ausgestellt wird, ermöglicht den Zugang zu bestimmten Regionen in Berg-Badachschan.

Möglichkeiten zum Erhalt der GBAO-Genehmigung (und des Tadschikistan-Visums):

In diesem Leitfaden werden verschiedene Methoden zum Erwerb einer GBAO-Genehmigung (und eines tadschikischen Visums) beschrieben. Sie sind auf die Bürger verschiedener Länder zugeschnitten und gewährleisten eine reibungslose und problemlose Reise durch die atemberaubenden Landschaften Tadschikistans.

Für Bürger aus Ländern mit visumfreiem Reiserecht:

  1. Wenn Ihr Aufenthalt in Tadschikistan länger als 14 Tage dauert :
    1. Lassen Sie sich bei Ihrer Ankunft am Flughafen oder an den Grenzübergangsstellen einen Stempel in Ihren Reisepass stempeln, der 30 Tage gültig ist.
    2. Wenn Sie jedoch planen, länger als 14 Tage in Tadschikistan zu bleiben, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft beim OVIR registrieren. Für diese Registrierung benötigen Sie Ihren Originalpass und ein Schreiben Ihrer Unterkunft, das Ihren Aufenthalt bestätigt. Hinweis 1: Es
      ist erwähnenswert, dass eine Vorregistrierung über ein Reisebüro nicht möglich ist, da diese bei der Ankunft Originalpässe verlangen.

       
    3. Wenn Sie Pamir besuchen möchten, müssen Sie zusammen mit Ihrer Registrierung die GBAO-Genehmigung vom OVIR einholen.
      Hinweis 2: Wenn Sie die GBAO-Region vor Ablauf von 14 Tagen verlassen (d. h. nach Duschanbe zurückkehren) und planen, länger als 14 Tage in Tadschikistan zu bleiben, müssen Sie sich erst nach Ihrer Rückkehr aus GBAO (Pamir) beim OVIR registrieren.
       
  2. Wenn Ihr geplanter Aufenthalt in Tadschikistan weniger als 14 Tage beträgt :
    1.  Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
    2.  Sie können die GBAO-Genehmigung bequem auf eine der folgenden Arten erhalten:
      1. Durch einen Besuch im OVIR-Büro in Duschanbe bei Ihrer Ankunft :
        Im OVIR-Büro müssen Sie Ihren Originalpass mit Ihrem Ankunftsdatum vorlegen. Die GBAO-Genehmigung wird in der Regel für 14 Tage ab Ihrem Ankunftsdatum in Tadschikistan ausgestellt. Anträge werden normalerweise innerhalb von ein bis zwei Tagen bearbeitet.
      2.  Beantragen Sie die GBAO-Genehmigung zusammen mit dem Visum online :
        Da es nicht möglich ist, die GBAO-Genehmigung separat online zu erhalten, müssen Sie das E-Visum beantragen (auch wenn Sie kein Visum benötigen) und die GBAO-Genehmigungsoption auswählen, um beide Dokumente vor Ihrer Ankunft zu erhalten. Der Vorteil besteht darin, dass Sie ein Visum und eine GBAO-Genehmigung erhalten, die 60 Tage gültig sind, sodass in diesem Fall keine OVIR-Registrierung erforderlich ist.
      3. Über die tadschikische Botschaft:
        Beantragen Sie die GBAO-Genehmigung über die tadschikische Botschaft in Ihrem Land oder einem Nachbarland. Sie benötigen ein Einladungsschreiben von einem Reisebüro, das Ihre Reise nach Tadschikistan organisiert. 
      4. Über Discover The Pamirs :
        Wir können die GBAO-Genehmigung vor Ihrer Ankunft einholen und sie Ihnen in Duschanbe aushändigen. Wenn Sie die GBAO-Region von Osch aus betreten, können wir Ihnen per E-Mail eine Kopie der GBAO-Genehmigung zusenden, die Ihnen die Einreise in die Region ermöglicht. Wir benötigen lediglich eine Kopie Ihres Reisepasses und Ihr Einreisedatum nach Tadschikistan.

        Wenn Sie ein tadschikisches Visum, aber keine GBAO-Genehmigung haben, können Sie uns auch eine Kopie Ihres Visums und eine Kopie Ihres Reisepasses zusenden und wir können die GBAO-Genehmigung vor Ihrer Ankunft in Tadschikistan einholen.

Sie können Ihre GBAO-Genehmigung und -Registrierung in den OVIR-Büros in Duschanbe und Khorog verlängern.

 

Für Länder ohne visumfreies Einreiseregime:

Sie können Ihr Tadschikistan-E-Visum und Ihre GBAO-Genehmigung online unter https://www.evisa.tj  oder über die tadschikische Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Land beantragen. Nach dem Einreichen Ihres Antrags werden Sie gebeten, ein Einladungsschreiben einer Agentur sowie die Reiseroute vorzulegen, die Sie mit Ihrer Agentur planen. Bitten Sie das Reisebüro unbedingt, in dem Schreiben zu erwähnen, dass Sie die GBAO-Region besuchen möchten, wenn dies Teil Ihrer Reiseroute ist. Nach der Bearbeitung erhalten Sie Ihr Tadschikistan-E-Visum und Ihre GBAO-Genehmigung elektronisch per E-Mail.